Kurzfristiger Termin (binnen einer Woche) via Telefon –
oder – Online Meeting oder live in München.
Die telefonische Erstberatung berechnen wir mit Pauschal 150 Euro (Zahlung vor Ort oder via unseren Online Zahlungsoptionen). Sie erhalten im Rahmen eines erfahrenen Beraters eine
ehrliche Einschätzung und Empfehlung zu Ihrer Entschuldung.
Die Erstberatung dauert in der Regel 30 – 50 Minuten.
TEL: 0893 8164694
E-Mail: info@insolvenzkanzlei24.de



Insolvenzberatung München für Privatpersonen und Unternehmen
Wenn Mahnbescheide, Kontopfändungen und Gläubigerdruck Ihren Alltag bestimmen, brauchen Sie einen klaren Plan. Insolvenzkanzlei24 begleitet Sie in München und deutschlandweit strukturiert, schnell und ohne falsche Versprechungen durch jede Phase Ihrer finanziellen Krise.
Ihre Vorteile mit Insolvenzkanzlei24
Erfahrung
Über 30 Jahre Expertise im Insolvenzrecht
Beratung
Individuell, ehrlich und lösungsorientiert
Kosten
Transparente Struktur ohne Überraschungen
Effizienz
Schnelle Bearbeitung und klare Abläufe
Begleitung
Persönlich bis zum erfolgreichen Abschluss
Ihre Kanzlei für klare Lösungen
Rechtsanwalt Robert Niedermeier berät seit 1991 Mandantinnen und Mandanten in wirtschaftlichen Krisensituationen. Von privater Überschuldung bis zur drohenden Unternehmensinsolvenz erhalten Sie eine realistische Einschätzung und klare Handlungsschritte. Ziel ist immer eine tragfähige Lösung: Entschuldung, Sanierung oder eine geordnete Beendigung.






Privatinsolvenz und Schuldenfreiheit für Privatpersonen
Wenn Schulden zur Belastung werden, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Wir analysieren Ihre finanzielle Situation im Detail und zeigen Ihnen verständlich auf, welche Optionen bestehen.
Leistungen für Privatpersonen

Ersteinschätzung und Strategie
Prüfung Ihrer Unterlagen, Analyse Ihrer Schulden- und Einkommenssituation sowie klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen

Außergerichtliche Entschuldung
Verhandlungen mit Gläubigern und Inkassounternehmen, Entwicklung von Vergleichsmodellen und Vermeidung von Zwangsvollstreckung

Privatinsolvenzverfahren
Vorbereitung und Einreichung des Verfahrens sowie vollständige Begleitung bis zur Restschuldbefreiung

Schutz vor Vollstreckung
Abwehr unzulässiger Maßnahmen und Nutzung rechtlicher Möglichkeiten zum Schutz Ihres Einkommens
